Das Qualitätsmanagement Suisse Garantie

Das Qualitätsmanagement Suisse Garantie fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle technischen Fragen und Anträge, die in Zusammenhang mit dem Garantiemarkensystem stehen. Dies betrifft eine Vielzahl von Akteuren, darunter Produzent:innen, Verarbeiter, Kontroll- und Zertifizierungsstellen sowie Branchenvertreter:innen, Handel, Behörden und Konsumentenorganisationen.

Alle Suisse-Garantie-Produkte unterliegen einem umfassenden Zertifizierungs- und Kontrollsystem. Dieses System gewährleistet nicht nur, dass die Suisse-Garantie-Produkte den höchsten Qualitätsansprüchen genügen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher:innen gewinnen.

Das Qualitätsmanagement spielt eine aktive Rolle, indem es die Zertifizierungsstellen regelmässig bei Audits in den Betrieben begleitet. Dabei wird der gesamte Ablauf der Suisse-Garantie-Zertifizierung bei allen zugelassenen Zertifizierungsstellen überwacht. Nach erfolgreicher Zertifizierung der Betriebe wird durch das Qualitätsmanagement die Benutzungsberechtigung für das Suisse-Garantie-Label erstellt. Zudem führt das Qualitätsmanagement eine Online-Datenbank, in der alle zertifizierten Betriebe aufgeführt sind.

Für Anwender:innen, die das Suisse-Garantie-Logo oder den -Schriftzug verwenden möchten, bietet das Qualitätsmanagement Suisse Garantie eine Überprüfung des Druckmaterials an. Diese Überprüfung stellt sicher, dass das Logo sachgemäss angewendet wird und die Integrität der Marke gewahrt bleibt.

Des Weiteren hat die Leiterin des Qualitätsmanagements den Vorsitz der Technischen Kommission Suisse Garantie und ist die Schnittstelle zwischen der Technischen Kommission und den übergeordneten Organen.

Zu den Hauptaufgaben der Vorsitzenden gehören die Einberufung und die Leitung der Sitzungen der Technischen Kommission. Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Tätigkeit ist die Information und Formulierung von Anträgen sowie Ausnahmebewilligungen, die der Technischen Kommission und/oder dem Vorstand vorgelegt werden. Darüber hinaus koordiniert die Vorsitzende die Erstellung, Anpassung und Umsetzung der Reglemente auf Stufe AMS. Dies umfasst das Dachreglement, die Branchenreglemente sowie das Sanktionsreglement.